MaSaLo Eventbedarf
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen MaSaLo Eventbedarf (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Veranstaltungsequipment, insbesondere Festzelten, Bierzeltgarnituren, Lautsprechern und weiterem Eventbedarf.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern der Vermieter diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Auftragsbestätigung
• unterschriebenen Mietvertrag
• oder bestätigte Bestellung per E-Mail / Nachricht.
Alle Angebote sind freibleibend.
Der Mieter muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe der Mietgegenstände einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung zu verlangen.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit:
• der Übergabe der Mietgegenstände
oder
• der Lieferung durch den Vermieter.
Die Mietdauer endet mit der vereinbarten Rückgabe bzw. Abholung.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr berechnet werden.
4. Mietpreis und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. Mietvertrag vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart:
• Zahlung bei Abholung oder Lieferung
• Bar, EC-Karte oder per Überweisung.
Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution zu verlangen.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
5. Lieferung, Aufbau und Abbau
Wenn Lieferung oder Aufbau vereinbart ist:
• erfolgt dies zum vereinbarten Termin.
• Der Mieter muss sicherstellen, dass der Aufbauort frei zugänglich ist.
Eventuelle zusätzliche Wartezeiten oder Mehraufwand können berechnet werden.
6. Zustand der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
Bei der Übegabe der Mietgegenstände wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
Dieses dokumentiert:
· Zustand der Mietgegenstände
· Vollständigkeit
· eventuell vorhandene Vorschäden
Mit Unterschrift bestätig der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände.
Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.
Der Mieter verpflichtet sich:
• die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln
• ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet über die gesamte Mietdauer für:
• Verlust
• Diebstahl
• Beschädigung
• unsachgemäße Nutzung
• Schäden durch Dritte während der Mietdauer.
Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffung können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl ist der Mieter verpflichtet:
• Den Vermieter unverzüglich zu informieren
• Bei Diebstahl bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Der Mieter haftet bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes aller Mietgegenstände.
8. Nutzung von Zelten und Haftung bei Witterung
Festzelte müssen:
• fachgerecht aufgebaut (gemäß beiliegender Anleitung)
• ausreichend gesichert (z. B. mit Erdankern oder Gewichten)
• entsprechend der Aufbauanleitung verwendet werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Festzelt ordnungsgemäß aufzubauen und ausreichend gegen Wind und Witterung zu sichern (z.B. Erdanker, Gewichte)
Bei aufkommendem Sturm, starkem Wind oder Unwetter hat der Mieter geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen oder das Zelt gegebenenfalls abzubauen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch:
• unsachgemäßen Aufbau
• fehlende Sicherungen
• extreme Wetterbedingungen
Während der Mietdauer trägt der Mieter die Verantwortung für die Sicherung des Zeltes sowie die volle Haftung,
Offene Feuerstellen, Grills oder Heizgeräte dürfen im oder in unmittelbarer Nähe des Zeltes nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand betrieben werden.
9. Rückgabe
Die Mietgegenstände müssen:
• vollständig
• sauber
• und im ursprünglichen Zustand
zurückgegeben werden.
Stark verschmutzte Gegenstände können mit einer Reinigungsgebühr berechnet werden.
10. Stornierung
Bei Stornierung können folgende Gebühren anfallen:
• bis 14 Tage vorher: kostenlos
• 7–13 Tage vorher: 30 % des Mietpreises
• 2–6 Tage vorher: 50 %
• unter 48 Stunden: 80 %
Bereits angefallene Liefer- oder Sonderkosten werden zusätzlich berechnet.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangene Gewinne ist ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
13. Weitergabe an Dritte
Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig
14. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen oder behördliche Anordnungen) kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.